Welcome to European Tribune. It's gone a bit quiet around here these days, but it's still going.
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OTOH I don't deny that referendum power would probably be more constrained. But for more meaningful discussion, could you give specific examples of EU laws you think the Swiss would have a hard time with?

*Lunatic*, n.
One whose delusions are out of fashion.
by DoDo on Sat Oct 20th, 2007 at 12:42:32 PM EST
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I will try to repond to you tomorrow - am heading out now. But here for the referendum:

Fakultatives Referendum : Lexikon - Vernunft Schweiz

Unterliegt ein Beschluss des Parlamentes dem faktultativen Referendum, so kann das Volk freiwillig - dies im Unterschied zum obligatorischen Referendum - zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissenen Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das bedeutet, dass das Referendum gegen einen vom Bundesparlament getroffenen Beschluss nur auf Verlangen von entweder 50'000 Stimmberechtigten (ihre Unterschrift) oder acht Kantonen durchgeführt und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Das Volk kann mit dem Ergreifen des fakultativen Referendums über folgende Punkte abstimmen (Art. 141 Abs. 1 BV):
  • Bundesgesetze
  • dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt
  • Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen
  • völkerrechtliche Verträge, die erstens unbefristet und unkündbar sind, zweitens den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder die drittens eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen.

Obligatorisches Referendum : Lexikon - Vernunft Schweiz

Unterliegt ein Beschluss auf Bundesebene dem obligatorischen Referendum, so muss dieser Beschluss zwingend - dies im Unterschied zum fakultativen Referendum - dem Volk und den Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Das bedeutet, das Volk kann zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissene Entschluss noch Stellung nehmen und entscheiden, ob der Beschluss in Kraft treten soll oder nicht.

Es wird unterschieden zwischen obligatorischen Referenden, welche nur von einer Mehrheit des Volks angenommen werden müssen, und obligatorischen Referenden, welche sowohl eine Mehrheit vom Volk als auch eine Mehrheit der Stände (Ständemehr) benötigen.

Dem Volk und den Ständen müssen folgende Punkte obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden (Art. 140 Abs. 1 BV):
  • Änderungen der Bundesverfassung
  • der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EU, UNO, EWR etc.).
  • für dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
by Fran on Sat Oct 20th, 2007 at 01:33:24 PM EST
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Thank you, that's interesting. So you really can stop a law directly, rather than just block it indirectly via an amendment. (So maybe the constitutional change thing is valid for referendums resulting from initiatives?)

*Lunatic*, n.
One whose delusions are out of fashion.
by DoDo on Sun Oct 21st, 2007 at 06:25:46 AM EST
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