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I will try to repond to you tomorrow - am heading out now. But here for the referendum:

Fakultatives Referendum : Lexikon - Vernunft Schweiz

Unterliegt ein Beschluss des Parlamentes dem faktultativen Referendum, so kann das Volk freiwillig - dies im Unterschied zum obligatorischen Referendum - zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissenen Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das bedeutet, dass das Referendum gegen einen vom Bundesparlament getroffenen Beschluss nur auf Verlangen von entweder 50'000 Stimmberechtigten (ihre Unterschrift) oder acht Kantonen durchgeführt und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Das Volk kann mit dem Ergreifen des fakultativen Referendums über folgende Punkte abstimmen (Art. 141 Abs. 1 BV):
  • Bundesgesetze
  • dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt
  • Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen
  • völkerrechtliche Verträge, die erstens unbefristet und unkündbar sind, zweitens den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder die drittens eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen.

Obligatorisches Referendum : Lexikon - Vernunft Schweiz

Unterliegt ein Beschluss auf Bundesebene dem obligatorischen Referendum, so muss dieser Beschluss zwingend - dies im Unterschied zum fakultativen Referendum - dem Volk und den Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Das bedeutet, das Volk kann zu diesem vom Parlament bereits gutgeheissene Entschluss noch Stellung nehmen und entscheiden, ob der Beschluss in Kraft treten soll oder nicht.

Es wird unterschieden zwischen obligatorischen Referenden, welche nur von einer Mehrheit des Volks angenommen werden müssen, und obligatorischen Referenden, welche sowohl eine Mehrheit vom Volk als auch eine Mehrheit der Stände (Ständemehr) benötigen.

Dem Volk und den Ständen müssen folgende Punkte obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden (Art. 140 Abs. 1 BV):
  • Änderungen der Bundesverfassung
  • der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EU, UNO, EWR etc.).
  • für dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
by Fran on Sat Oct 20th, 2007 at 01:33:24 PM EST
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