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The whole affair stinks. And although there is the thing you always emphasise, what E. did with the photos, and what sort of people buys such material, and all that: right, but who wants that sort of "justice"?
Edathys Bestellungen fallen, nach derzeitigem Stand, in die Kategorie zwei. In der BKA-Liste steht zu jedem der bestellten Filme die Wertung: "strafrechtlich irrelevant". Das Wort meint eigentlich unerheblich, belanglos. Die Internetermittler in Gießen verwenden deshalb lieber die Bezeichnung "sollte strafrechtlich nicht relevant sein". Einmal vermerkt das BKA: "ohne Beweismittel". Das meint wohl, dieser Film lag den Ermittlern nicht vor. Fröhlich sagt, seine Behörde habe den Fall eingehend prüfen und mit anderen Fällen vergleichen wollen. In Hannover gibt es derzeit 16 Verfahren mit kanadischem Bezug. Außer Edathy ist keiner der Beschuldigten bekannt. In etwa jedem vierten Fall, so hat Fröhlich aufgeschrieben, gebe es in der Zuständigkeit seiner Staatsanwaltschaft Vorerkenntnisse über die Besteller wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder wegen Besitzes von Kinderpornografie. ...Am 10. Februar fertigte ein Richter des Amtsgerichts Hannover einen zweiseitigen Durchsuchungsbeschluss. Er verwendete Blocktexte aus anderen Verfahren. Auch wenn ein Straftatbestand des einschlägigen Paragrafen noch "nicht erfüllt sein mag", spreche der Versand und Erwerb der Filme dafür, dass bei dem Besteller eine pädophile Neigung bestehe. "Aufgrund kriminalistischer Erfahrung" sei davon auszugehen, dass der Besteller auch strafbares Material besitze. Durch die gesamte Akte zieht sich die Floskel, die kriminalistische Erfahrung lehre, dass alles immer viel schlimmer sei. Der Richter merkte auch an, es bedürfe im Fall Edathy erst noch einer abschließenden Bewertung, ob nicht doch einzelne Aufnahmen den "Begriff der Kinderpornografie" einschließen würden. Ähnlich sieht das Fröhlich...
Edathys Bestellungen fallen, nach derzeitigem Stand, in die Kategorie zwei. In der BKA-Liste steht zu jedem der bestellten Filme die Wertung: "strafrechtlich irrelevant". Das Wort meint eigentlich unerheblich, belanglos. Die Internetermittler in Gießen verwenden deshalb lieber die Bezeichnung "sollte strafrechtlich nicht relevant sein". Einmal vermerkt das BKA: "ohne Beweismittel". Das meint wohl, dieser Film lag den Ermittlern nicht vor.
Fröhlich sagt, seine Behörde habe den Fall eingehend prüfen und mit anderen Fällen vergleichen wollen. In Hannover gibt es derzeit 16 Verfahren mit kanadischem Bezug. Außer Edathy ist keiner der Beschuldigten bekannt. In etwa jedem vierten Fall, so hat Fröhlich aufgeschrieben, gebe es in der Zuständigkeit seiner Staatsanwaltschaft Vorerkenntnisse über die Besteller wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder wegen Besitzes von Kinderpornografie.
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Am 10. Februar fertigte ein Richter des Amtsgerichts Hannover einen zweiseitigen Durchsuchungsbeschluss. Er verwendete Blocktexte aus anderen Verfahren. Auch wenn ein Straftatbestand des einschlägigen Paragrafen noch "nicht erfüllt sein mag", spreche der Versand und Erwerb der Filme dafür, dass bei dem Besteller eine pädophile Neigung bestehe. "Aufgrund kriminalistischer Erfahrung" sei davon auszugehen, dass der Besteller auch strafbares Material besitze. Durch die gesamte Akte zieht sich die Floskel, die kriminalistische Erfahrung lehre, dass alles immer viel schlimmer sei.
Der Richter merkte auch an, es bedürfe im Fall Edathy erst noch einer abschließenden Bewertung, ob nicht doch einzelne Aufnahmen den "Begriff der Kinderpornografie" einschließen würden. Ähnlich sieht das Fröhlich...
In einem Durchsuchungsbeschluss muss der Ermittlungsrichter ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten schildern, das die Voraussetzungen eines Strafgesetzes erfüllt. Die Schilderung braucht nicht so vollständig zu sein wie die Sachverhaltsdarstellung in einer Anklage oder einem Urteil. Es müssen aber ein Verhalten oder sonstige Umstände geschildert werden, die alle wesentlichen Merkmale des Straftatbestandes erfüllen. Nur wenn der zur Kontrolle des Eingriffs berufene Richter sich den in Frage kommenden Straftatbestand vergegenwärtigt, kann die Verhältnismäßigkeit vollständig geprüft werden, weil die Zumutbarkeit des Eingriffs auch von der Schwere der vorgeworfenen Tat abhängt.
by Frank Schnittger - Sep 17
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by gmoke - Aug 25 1 comment
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