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FAZ
Der mutmaßliche Schweizer Spion Daniel M. kommt im Prozess um das Ausspähen der nordrhein-westfälischen Steuerbehörden voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Dafür muss der 54-Jährige aber ein umfassendes Geständnis ablegen und detailliert schildern, was mit zehntausenden Euro geschah, die er für die ihm vorgeworfene Spionagetätigkeit erhalten haben soll. ,,Oberste Bedingung sind glaubhafte Angaben", sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Josef Bill, am Mittwoch. Dann könne er mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren sowie einer Geldauflage davonkommen. Die Höchststrafe für die M. vorgeworfene geheimdienstliche Tätigkeit beträgt fünf Jahre Gefängnis
by gk (gk (gk quattro due due sette @gmail.com)) on Wed Oct 18th, 2017 at 03:02:32 PM EST
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